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toa/voraussetzungen

In der Regel gilt:

  • Abschluss einer mind. 3-jährigen beruflichen Grundbildung (z.B. als Fachmann/-frau Gesundheit EFZ oder als Medizinische/r Praxisassistent/in EFZ) oder
  • Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität oder gleichwertiger Ausweis und
  • Eignungsabklärung / Aufnahmeverfahren. 

 

Bereits erbrachte Vorbildungen können von den Bildungsanbietern angerechnet werden. Die Ausbildungszeit kann sich verkürzen (z.B. berufsbegleitender Bildungsgang für Dipl. Pflegefachmänner/-frauen HF).
 
Über Details informieren die Bildungsinstitutionen.

 

Quelle: BIZ-BERUFSINFO, SDBB Bern / Laufbahnzentrum (LBZ) Zürich


FAQ

  • Detaillierter Aufgabenbeschrieb toa

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